Ein Reisemangel liegt vor, wenn die vom Reiseveranstalter engagierten Tour-Guides im Rahmen des Sportangebots ihre Obhuts- und Fürsorgepflicht verletzen.
mehrEine Teilzeitbeschäftigte erhielt keinen Überstundenzuschlag, weil es diesen laut Tarifvertrag erst gibt, wenn die Arbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte überschritten wurde. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg findet diese Regelung diskriminierend.
mehrIn vielen Fällen der Nachfolgesuche werden insbesondere bei kleineren Unternehmen die leitenden Mitarbeiter in die Nachfolge des Unternehmers bzw. des Hauptgesellschafters eingebunden. Wenn diese durch die Schenkung von Gesellschaftsanteilen fest an das Unternehmen gebunden werden sollen, stellt sich die Frage, ob die Schenkung von Unternehmensanteilen oder der Verkauf zum Nennwert bei Kapitalgesellschaften mit dem tatsächlichen Wert der Anteile als Arbeitslohn zu beurteilen ist.
mehrDas Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Grundstückseigentümerin gegen die Stadt Trier auf Wiederherstellung des ursprünglichen, befestigten Zustands der Zuwegung zu ihrem Grundstück abgewiesen.
mehrDer Reisende schuldet nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt keine Rücktrittsentschädigung, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 19.03.2025 | © BDL Saale Steuerberatungsgesellschaft mbH Jena 2025
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